Auftakt unserer neuen Reihe zum Verwaltungsprozessrecht. Für die Bestimmung des Rechtswegs bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind neben § 40 VwGO auf- und abdrängende Sonderzuweisungen zu prüfen. Hier die wichtigsten:
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen